Hintergrundinformation:
Die
Gemeindeordnung ist die „Verfassung“ der Gemeinde. Sie regelt die Willensbildung und die Gewaltenteilung auf Gemeindeebene für Gemeinderat, Gemeindeausschuss und Bürgermeister. Die Gemeindeordnung umfasst drei Teile: die Ordnung der Gemeinde, die Ordnung des Personals und die Regelungen für die Buchhaltung und Finanzverwaltung.
Die
Gemeindewahlordnung ist das Wahlgesetz für die Gemeinderatswahlen. Sie regelt das Wahlsystem (Zuteilung der Sitze nach Listen- und Vorzugsstimmen) sowie alle technischen Details zur Gemeinderatswahl (u.a. Wählbarkeit, Hinterlegung Liste und Listenzeichen). Große Unterschiede bestehen zwischen Gemeinden unter und über 15.000 Einwohnern.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Gemeinderatswahl finden sich auf der Homepage der Region Trentino-Südtirol unter folgendem
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